Brandschutz im Modulbau

Baulicher Brandschutz im Modulbau

14. Januar 2021

Der bauliche Brandschutz ist auch im Modulbau ein elementarer Bestandteil der architektonischen Planung. Er hat Auswirkungen sowohl auf den Entwurf und die Planung eines Gebäudes, als auch auf die verwendeten Baustoffe und eingesetzten Bauteile. Zahlreiche (technische) Vorschriften sind zum baulichen Brandschutz in Gebäuden erlassen und zu beachten.

Im folgenden Beitrag erfahren Sie mehr über den baulichen Brandschutz bei Modulgebäuden und darüber, dass ALHO als einer der ersten Modulbau-Anbieter noch in 2021 eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) für Modulgebäude anstrebt.

 

Hier ein Überblick über die Themen dieses Beitrags:

  • Vorbeugender Brandschutz und woraus dieser besteht
  • Baulicher Brandschutz bei Modulgebäuden
  • Weitere Informationen zum Thema Brandschutz und allgemeine Baugenehmigung

 

Vorbeugender Brandschutz und woraus dieser besteht

Der vorbeugende Brandschutz befasst sich mit allen Aspekten des Brandschutzes, die dafür sorgen sollen, das Entstehen, die Ausbreitung und die Auswirkungen eines Brandes zu verhindern oder zumindest zu minimieren. Der vorbeugende Brandschutz teilt sich in drei Kategorien ein:

  • Baulicher Brandschutz: Zum „Baulichen Brandschutz“ zählen laut Definition alle Massnahmen des Brandschutzes, die bei Errichtung oder Änderung eines Gebäudes zu berücksichtigen sind. Dazu zählen unter anderem die Herrichtung der Erschliessung des Gebäudes über Flucht- und Rettungswege, die Versorgung mit Löschwasser, die Herstellung von Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr (abwehrender Brandschutz), das Bilden von separaten Brandabschnitten, sowie die Bemessung oder und Errichtung von tragenden und raumabschliessenden Konstruktionen gemäss Norm. Das Brandverhalten der eingesetzten Baustoffe und der Feuerwiderstand der Bauteile sind wesentliche Kriterien dabei. Grundlagen für die Beurteilung des Brandverhaltens sowie des Feuerwiderstandes bilden die DIN 4102 bzw. die europäische harmonisierte Norm DIN EN 13501. Nach diesen beiden Normen erfolgt die Brandschutzklassifikation der Modulkonstruktion in die erforderlichen Schutzklassen gemäss der jeweils zuständigen Landesbauordnungen (LBO).
  • Anlagetechnischer Brandschutz: Hier sind in erster Linie die Anlagen gemeint, die der Versorgung mit Löschmitteln dienen, wie z.B. Feuerlösch- und Sprinkleranlagen. Weiterhin gehören zum anlagetechnischen Brandschutz Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Brandmeldeanlagen sowie automatische Fluchttüren.
  • Organisatorischer Brandschutz: Zum organisatorischen Brandschutz gehören alle Massnahmen, die in der Organisation des Verfügungsberechtigten (Eigentümer bzw. Nutzer) liegen. Dabei geht es um die Instandhaltung der Brandschutzeinrichtungen, die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen, Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter sowie deren Schulung in Sachen Brandvorbeugung und Verhalten im Brandfall.

Alle Massnahmen des vorbeugenden Brandschutzes sind laut Gesetzgebung darauf ausgelegt, die Gesundheit und das Leben von Menschen zu schützen. Der Gesetzgeber formuliert darüber hinaus den Schutz der Umwelt und die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit als weitere Zwecke des vorbeugenden Brandschutzes. Er wird zudem angewandt, um Sachwerte – sprich: die Immobilie an sich inklusive der Einrichtung - zu schützen.

ALHO verfügt über eine eigene Abteilung, die sich allein dem komplexen Thema Brandschutz widmet: Dort werden sowohl konstruktive Brandschutzthemen untersucht und ausgewertet, wie auch die auf das Gebäude optimal abgestimmten Schutzmassnahmen geplant. Bei Brandschutzkonzepten arbeitet ALHO in enger Partnerschaft mit kompetenten, erfahrenen Ingenieurbüros zusammen und erstellt sowohl den baulichen Brandschutz, als auch den organisatorischen Brandschutz in Form von Flucht und Rettungswegplänen. Soweit erforderlich wird seitens ALHO auch der anlagentechnische Brandschutz geplant und umgesetzt.

 

Baulicher Brandschutz bei Modulgebäuden

Beim Errichten eines Gebäudes in Deutschland ist eine Baugenehmigung essenziell. Diese unterliegt unterschiedlichen Kriterien, die sich je nach Bundesland und deren Landesbauordnungen unterscheiden. Bei Modulgebäuden handelt es sich um dauerhafte Gebäudelösungen, die dementsprechenden den gleichen bauordnungsrechtlichen Vorschriften wie herkömmlichen unterliegen. Im Gegensatz dazu sind Containerbauten, die nur temporärer Natur sind, daher für eine dauerhafte Nutzung nicht genehmigungsfähig. Um die innovative Modulbauweise auf der Baustelle einsetzen zu können ist entweder eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) oder eine vorhabenbezogene Baugenehmigung (vBG) von Nöten.

ALHO verfügt für die Modulgebäude über alle bauordnungsrechtlich erforderlichen Nachweise, sodass kurzfristig eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) erwirkt werden kann. Als einer der ersten Modulbau-Anbieter hat sich ALHO darüber hinaus dazu entschlossen, beim DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik in Berlin) auch eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) zu erwirken – ein aufwändiges Verfahren, bei dem u. a. zahlreiche Brandversuche und -prüfungen durchgeführt werden müssen. Durch diese aBG wird der Genehmigungsprozess erheblich vereinfacht, wovon auch der Bauherr profitiert.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, investiert ALHO viel in den baulichen Brandschutz der Modulgebäude. Das hochkomplexe Thema erfordert von allen Beteiligten umfassende Fachkompetenz und Erfahrung – bei den ersten Entwurfsüberlegungen angefangen, über das Genehmigungsverfahren hinweg bis hin zur Bauausführung mit den objektspezifisch festgelegten  brandschutztechnischen Massnahmen für das Modulgebäude. Obwohl die Verantwortung für den Brandschutz im Bau grundsätzlich beim Bauherrn liegt, sind der beauftragte Architekten bzw. die Bauingenieure dennoch verpflichtet, den baulichen Brandschutz verlässlich herzustellen und letztlich das fertige Objekt durch die Bauaufsicht erfolgreich abnehmen zu lassen. Bei ALHO werden all diese Schritte vom Modulbauunternehmen übernommen. Bereits in der Anfragephase stehen den potentiellen Kunden versierte ALHO Mitarbeiter mit Rat und Tat zur Seite.

Im eigentlichen Brandschutznachweis für die Baugenehmigung werden alle getroffenen Massnahmen in Anlehnung an die entsprechenden Gutachten und die dazugehörige Tragwerksplanung zur Abnahme dem Prüfer zur Abnahme vorgelegt.

 

Brandschutznachweis bei Raumzellen

ALHO Raummodule sind hochwertige, aus Stahl gefertigte und zertifizierte Raumtragwerke „Made in Germany“. Es sind hochspezialisierte Produkte, die im Ausbauzustand nicht mehr von der „traditionellen Bauweise“ zu unterscheiden sind. Ihre nachhaltige Qualität umfasst neben Statik, Wärmeschutz und Schallschutz besonders auch den Brandschutz.

Standardisierte Brandschutzlösungen werden in den industriellen Fertigungsprozess integriert und in der Lean Produktion des ALHO Werks an dafür ausgerüsteten Arbeitsplätzen verfahrenssicher verbaut. Jeder Arbeitsschritt ist vor Produktionsbeginn auf die Anforderung abgestimmt, welche sich bezüglich der LBO an das Bauteil und die Brandschutzanforderungen an die Materialien richten. Eine abschliessende Qualitätskontrolle überprüft vor Auslieferung eines jeden Moduls die Qualität der Ausführung. Vorgefertigte, verbindende Bauteile (z.B. Brandschutzverkleidungen) werden auf der Baustelle nach einem detaillierten Montageplan von ausgebildeten Fachkräften montiert und komplettieren das Gebäude.

Stahl ist im Vergleich zu Holz per se ein „nicht brennbares Material“, verliert jedoch bei Temperaturen ab 500 °C zunehmend seine Festigkeit. Um diese Bauteile vor Brand schützen zu können, werden die tragenden Glieder der Konstruktion entsprechend dem Umfang im Verhältnis zur Querschnittsfläche (U/A) mit Trockenbauprodukten verkleidet und geschützt. Dabei richtet sich die Wahl und Ausführung der schützenden Bekleidung nach dem Schutzziel F30, F60 oder F90, das die jeweilige LBO vorschreibt.

ALHO greift bei der Herstellung seiner Module und bei der Verkleidung der Stahlbauteile nur auf erprobte und standardisierte Materialien und Details zurück, die von der MFPA Leipzig GmbH (Gesellschaft für Materialforschung und Prüfungsanstalt für das Bauwesen) freigegeben und als geeignet bestätigt wurden. Umfassende Gutachten für die von ALHO verwendeten Bauteile und Materialien bewerten die Konstruktion hinsichtlich der Qualität ihrer brandschutztechnischen Bekleidung. Die Gutachten geben Planern, Prüfern und Anwendern die Sicherheit, für jede Konstruktion das passende freigegebene Detail konform den bauordnungsrechtlichen Anforderungen aus der LBO einzusetzen.

Die Ausführung auf der Baustelle wird vor Ort von erfahrenen unternehmensinternen Projekt- und Bauleitern überwacht. Bei Bedarf eingesetzte Nachunternehmer führen ihre Leistung unter Aufsicht der Bauleitung aus und protokollieren die brandschutztechnisch relevanten Arbeiten. Hierbei werden alle Bereiche in einer umfassenden und erprobten Dokumentation erfasst und zur Abnahme der Baumassnahme dem Bauherrn übergeben. ALHO stellt hierbei hohe Anforderungen. In regelmässigen Bau- und Leistungsbesprechungen werden die jeweiligen Ist- und Soll-Zustände geprüft und bewertet. Dabei findet die Ausführung der erforderlichen Arbeiten, welche den Brandschutz gewährleisten, besondere Beachtung.

 

Weitere Informationen zum Thema Brandschutz und allgemeine Baugenehmigung

Weil sich bei Bauprojekten mit Raumzellen Bauherren, Planer, Hersteller und Behörden immer wieder die Frage stellen, welche bautechnischen Nachweise, insbesondere zum Brandschutz, konkret erforderlich sind, hat das Center Building and Infrastructure Engineering (CBI) im Cluster Bauen auf dem RWTH Aachen Campus zusammen mit führenden Raumzellen-Herstellern den ersten Praxisleitfaden für brandschutztechnische Nachweise im Modulbau veröffentlicht. Das Industrie- und Wissenschaftskonsortium des CBI organisierte dafür im vergangenen Jahr regelmässige Arbeitstreffen und erarbeitete den Praxisleitfadens zu Anforderungen an Bauteile von Raumzellengebäuden als Stahltragkonstruktion aus Gründen des Brandschutzes. Den Leitfaden können Sie hier downloaden.

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