Energiestandards im Modulbau

Welche Energiestandards sind in Modulbauweise realisierbar?

25. Mai 2018

Wie alle dauerhaft errichteten Gebäude unterliegen auch Modulgebäude der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung und erfüllen daher die in der jeweiligen EnEV geforderten Standards.
Seit 1. Januar 2016 gelten mit der verschärften EnEV 2014 strengere Energiestandards für Neubauten – und somit auch für Modulgebäude.

Bei der EnEV geht es um die Energieeffizienz eines Gebäudes. Dabei ist zu beachten, dass sich der Energiebedarf im EnEV-Nachweis immer auf die als Referenzgebäude festgelegten theoretischen Randbedingungen aus der DIN V 18599 zur energetischen Bewertung von Gebäuden bezieht und nie auf den tatsächlich zu berechnenden Bedarf.

Was beeinflusst den Energiestandard eines Modulgebäudes?

Ein Aspekt der EnEV betrifft den Wärmeschutz der Gebäudehülle und die sogenannte Transmissionswärme, also den Wärmeverlust über Gebäudehülle und Wärmebrücken. Der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient Um, der sich aus den U-Werten von Dach, Wand, Fenstern und Boden zusammensetzt, ist für das in der EnEV definierte Referenzgebäude auf Um = 0,24 W/(m²K) festgelegt. Mit einem Um von ca. 0,20 W/(m²K) unterschreiten ALHO Modulgebäude mit ihrer Standard-Dämmung diesen Wert. Allerdings fliesst die Bewertung der Gebäudehülle nur zu etwa 20 Prozent in die EnEV-Berechnung ein.

Wie wurde im Modulbau der Nachweis über Wärmebrücken geführt?

Mittels einer detaillierten Berechnung der Wärmebrückenverlustkoeffizienten (und graphische Ver-deutlichung des Wärmeverlaufs in Form der Isothermverlaufsgraphiken) wurde ein Wärmebrücken-katalog geschaffen, der eine Grundlage für eine exakte Berechnung der Dämmeigenschaften der Gebäudeteile im Zuge des  EnEV-Nachweises bildet (kein pauschaler Zuschlag).

Der Schwerpunkt beim EnEV-Nachweis liegt mit einer Gewichtung von 80 Prozent auf dem Primärenergiebedarf und somit auf der Anlagentechnik. Beim Jahresprimärenergiebedarf handelt es sich um die Energie, die zum Heizen, für die Warmwasseraufbereitung, zum Lüften, Kühlen und bei Nicht-Wohnbauten auch für die eingebaute Beleuchtung eingesetzt wird. Prinzipiell ist die Auswahl und Kombination der Anlagentechnik – also der Systeme für Heizung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung – entscheidend, ob das Gebäude der EnEV entspricht.

Was Heizung und Kühlung angeht, ist ganz klar die Aussage, dass Systeme, die mit fossilen Brennstoffen arbeiten, alleine nicht mehr ausreichen, um den EnEV-Nachweis zu führen. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Beim Einsatz von für das Gebäude geeigneter erneuerbaren Energien in ALHO Gebäuden zur Wärmeversorgung – wie Holz-Pellets, Luft-Wasser-Wärmepumpe, Sole-Wasser-Wärmepumpe, Fernwärme aus erneuerbaren Energien – wird der EnEV-Nachweis erfüllt. Die Integration entsprechender Systeme ist problemlos möglich.

Welche Auswirkung hat die Gebäudenutzung auf die Anlagentechnik?

Die Gebäudenutzung ist bei der Auswahl der Anlagentechnik insofern entscheidend, als dass sie unterschiedliche Anforderungen an die Gebäudeausstattung stellt. Ein Bürogebäude beispielsweise hat einen erhöhten Strombedarf, während eine Kita im Vergleich dazu mehr Warmwasser benötigt. Diese Aspekte müssen bei der Planung berücksichtigt werden. So kann beim Bürogebäude die Gastherme für Heizung in Kombination mit Photovoltaik für die Stromerzeugung den EnEV-Nachweis unter bestimmten Voraussetzungen noch erbringen. Bei der Kita reicht die Kombination einer Gastherme als Heizung und Solarthermie evtl. für die Warmwasseraufbereitung hingegen nicht aus, um der EnEV-Anforderung zu genügen. Hier ist man beim Einsatz einer Sole-Wasser-Wärmepumpe im Zusammenspiel mit einer Fussbodenheizung hingegen auf der sicheren Seite. Da es aber so viele Parameter gibt, die bei der Auswahl der Anlagetechnik zu berücksichtigen sind, ist es notwendig, sich diesem Thema bereits in einer frühen Planungsphase detailliert zu widmen.

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