Bauwissen

KFW-Förderung für Nichtwohngebäude von ALHO

KfW-Förderung für Nichtwohngebäude mit Modulbau‎

Laut einer Studie des Bundes entfallen derzeit ca. 14 Prozent – oder umgerechnet 120 Millionen Tonnen - der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland auf den Gebäudesektor. Laut dem Klimaschutzprogramm 2030 dürfen es zu Beginn des nächsten Jahrzehnts in diesem Bereich nur noch 72 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr sein – also nur noch gut die Hälfte. Bis 2045 soll Deutschland dann bereits klimaneutral werden.

Diese hohen Ziele sind Teil der Novelle des Klimaschutzgesetzes. Mit einem Maßnahmenmix aus verstärkter Förderung, CO2-Bepreisung sowie durch ordnungsrechtliche Maßnahmen soll das Bauen und Wohnen in Deutschland klimafreundlicher werden.

Der Bund hat in den vergangenen Jahren bereits mit dem Klimaschutz- und Konjunkturprogramm mehr als 80 Milliarden Euro für Klimaschutzinvestitionen bereitgestellt. Die Finanzierung wichtiger klimapolitischer Vorhaben soll in den Jahren 2022 bis 2025 mit über 93 Milliarden Euro noch deutlich ausgeweitet werden. 

Welche Angebote zur Förderung von Nichtwohngebäuden gibt es vom Bund?

Der Bund hat das Förderangebot „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)“ angepasst, mit dem u.a. auch der Bau von energieeffizienten Gewerbegebäuden gefördert wird. Darunter fallen auch Büro- und Verwaltungsgebäude, wie sie ALHO in Modulbauweise erstellt.

Nach diesem Prinzip “Fordern und Fördern” unterstützt der Bund privatgewerbliche Bauherren, die Energiewende im eigenen Unternehmen anzupacken und einen Neubau mit Effizienzstufe 40 zu investieren. 

Um Bauherren beim energieeffizienten Bauen zu unterstützen, wurde Mitte letzten Jahres die BEG eingeführt. Nachdem diese am 20.04 2022 abrupt gestoppt wurde, ist nun die Möglichkeit der Antragstellung wieder freigegeben. Somit ist ab sofort auch wieder eine KfW-Förderung für Bürogebäude möglich.

Wie wird der energieeffiziente Neubau gefördert?

Alle Unternehmen oder Freiberufler, die den Neubau eines Bürogebäudes oder Verwaltungsgebäudes planen, haben die Möglichkeit, das Programm zur Bundesförderung effizienter Gebäude in Anspruch zu nehmen. Beim KfW-Programm 263 (Programm BEG NWG, Kredit) finanziert der Bauherr - den Neubau seines Gebäudes mit dem Effizienzgebäude-Standard entsprechend niedrigen Primärenergiebedarf mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit von bis zu 30 Millionen Euro mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Nach erfolgreichem Abschluss des Bauvorhabens erhalten Bauherren dann abschließend einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent auf die angerechneten Investitionskosten.  

Nach der jüngsten Anpassung des Förderprogramms durch das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem schnellen Auslaufen der 1. neuen Förderstufe wird bei der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude BEG beim Neubau aller Gebäude – also auch bei Nichtwohngebäuden, bzw. Gewerbeimmobilien – in der jetzt gültigen Förderstufe 2 die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (NH-Klasse) vorgeschrieben. Damit Neubauten in die Nachhaltigkeitsklasse fallen, benötigen sie das sogenannte QNG Siegel (QNG=Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude). Wird das Gebäude in die NH-Klasse eingeordnet, beträgt der Tilgungszuschuss wie bereits erwähnt 12,5 Prozentpunkte.

Ist auch der Neubau eines ALHO Modulgebäudes förderfähig im Sinne der BEG Förderung für Nichtwohngebäude?

Bei ALHO Modulgebäuden ist die Kopplung mit regenerativen Energiequellen wie Photovoltaik, Solarthermie, Pelletheizung oder generell mit Wärmepumpen - beispielsweise einer Eisspeicher-Heizung - problemlos möglich. Die Grundlage für die Energieeffizienz eines ALHO Modulgebäudes wird bereits in der Planungsphase gelegt. Die integrale Planung ermöglicht bedarfsgerechte Gebäudekonzepte, die attraktive Architektur mit Ökologie und Ökonomie in Einklang bringen. Weit mehr als im herkömmlichen Planungsprozess werden Bauwerk und Gebäudetechnik bei der integralen Planung so präzise aufeinander abgestimmt, dass eine optimale Energieeffizienz erreicht wird. Vom klassischen Niedrigstenergiegebäude bis hin zum KfW 40 Standard für energieeffiziente Gebäude lassen sich ALHO Modulgebäude realisieren.

Auch im Hinblick auf eine Nachhaltigkeitszertifizierung kann die ALHO Modulbauweise punkten. Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) ist eine der wichtigsten Institutionen für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden. Je nach Gebäudetyp fließen bis zu 40 Nachhaltigkeitskriterien in die Bewertung ein. Gemessen am Erfüllungsgrad dieser Kriterien vergibt die DGNB Zertifikate in Platin, Gold, Silber oder Bronze. Bei ALHO wurde nicht nur ein einzelnes Gebäude ausgezeichnet: Anhand eines Referenzgebäudes erhielt das Bausystem das Mehrfachzertifikat in Gold. Wird zusätzlich der Standort berücksichtigt, können ALHO Modulgebäude problemlos den Platin-Status erreichen.

Wir hoch ist die Förderung für Nichtwohngebäude?

Neubau
Fördersatz mit NH-Klasse
Effizienzhaus 40
12,5 %

Quelle:https://www.deutschland-machts-effizient.de
 

Die Höhe der ansetzbaren förderfähigen Kosten im Neubau von Nichtwohngebäuden beträgt 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (NGF), maximal jedoch 30 Millionen Euro. Zudem können bei Nichtwohngebäuden die Leistungen von Sachverständigen zur Nachweiserstellung, zur Baubegleitung und zur Zertifizierung der Nachhaltigkeit bezuschusst werden. Die Höhe der förderfähigen Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung bei Effizienzgebäuden beträgt 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (NFG), maximal jedoch 40.000 Euro.

Zu beachten ist, dass ein Antrag für die Förderung nach BEG bereits vor Beginn des Bauvorhabens gestellt werden muss. Hierzu müssen qualifizierte Energieeffizienz-Experten (EEE) die Förderfähigkeit der Maßnahmen und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigen.

Wie läuft die Antragsstellung Förderung für das energieeffiziente Bauen von Nichtwohngebäuden ab?

  • Der Bauherr beauftragt den Energieeffizienz-Experten (EEE) mit der Erstellung des Förderantrags. Bevor der EEE den Antrag erstellt, muss eine Vorab-Bestätigung vom Experten für nachhaltiges Bauen vorliegen. Grundlage dafür bilden erste Entwürfe und eine möglichst genaue Beschreibung der Anlagentechnik. Hier kann auf die konzeptionelle Planung durch ALHO zurückgegriffen werden, bei der entweder externe Architektenpläne von ALHO geprüft oder Entwurfspläne von ALHO intern erstellt werden.
  • Die förderfähigen Investitionskosten müssen bei Antragsstellung bereits bekannt sein. Diese sind im späteren Verkauf nur nach unten, aber nicht nach oben korrigierbar! Die vom EEE ansetzbaren Kosten des ALHO Angebotspreis sind die für die Kostengruppen 300 Baukonstruktionen und 400 Technische Anlagen.
  • Der Energieeffizienz Experte ist für das geplante Bauvorhaben unabhängig zu beauftragen. Der GU – beispielsweise ALHO - ist ein bauausführendes Unternehmen und darf als solches den EEE nicht beauftragen.
  • Als Zeitpunkt der Antragstellung gilt das Einreichungs-, bzw. Eingangsdatum des Antrags bei der KfW. (Die Dauer der Prüfung beträgt üblicherweise 1-2 Werktage, kann bei unvollständig eingereichten Anträgen oder Unstimmigkeiten bei den Projektangaben aber auch mehrere Wochen beanspruchen.)
  • Der Zeitpunkt der Antragsstellung gilt technisch gemäß BEG Richtlinie als Vorhabenbeginn. Ab diesem Zeitpunkt ist keine erneute Antragsstellung mehr möglich.
  • Nach positiver Rückmeldung der KfW unterzeichnet der Kunde den Werkvertrag mit ALHO über die Errichtung des energieeffizienten Nichtwohngebäudes.
  • Nachträglich anfallende größere Änderungen an der Gebäude Hüllfläche und vor allem bei der Gebäudetechnik müssen vom EEE hinsichtlich der Einhaltung des Effizienzniveaus geprüft werden.
  • Die vom Kunden zu leistende Zahlung für das Gebäude werden nach Abschluss des Bauvorhabens mithilfe des „Infoblatts zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ der KfW gegenüber belegt.

Worauf müssen Bauherren besonders achten?

Der Förderantrag muss bei der Zuschussvariante grundsätzlich vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn ist der Abschluss des Leistungs- bzw. Werkvertrags definiert. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen jedoch bereits vor Antragstellung erbracht werden und gelten für sich genommen nicht als Vorhabenbeginn. Wurde jedoch beispielsweise bereits mit den Erdarbeiten begonnen, ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich.

Der Werksvertrag zwischen Kunden und Generalunternehmern wie ALHO darf erst nach positiver Rückmeldung durch die KfW unterzeichnet werden. Ausnahme bildet hier die Kreditvariante KfW 263 (BEG NWG, Kredit) in Kombination mit einem Beratungsgespräch.


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