Generalübernehmer

Als Generalübernehmer (GÜ) wird ein Unternehmen bezeichnet, dass die Gesamtverantwortung für ein Bauprojekt übernimmt. Der Generalübernehmer agiert als Hauptauftragnehmer und ist für die Planung, Koordination und Ausführung des gesamten Bauprozesses verantwortlich, ohne selbst ein Bauunternehmen sein zu müssen. Im Gegensatz zum Generalunternehmer umfasst diese Rolle neben der Koordination der Nachunternehmer auch die Zusammenarbeit mit Architekten und Ingenieuren, die am Bauprojekt beteiligt sind.