Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferketten­sorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, abgekürzt LKSG, ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Dazu gehört beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt. Vom LKSG profitieren sowohl die Menschen in den Lieferketten als auch Unternehmen und die Konsumenten.