Umwidmung

Die Umwidmung bezieht sich auf die Änderung oder Anpassung der zugewiesenen Nutzung eines Gebäudes. Das bedeutet, dass das Gebäude für eine andere Art von Nutzung oder Funktion als die ursprünglich genehmigte bestimmt wird. Im Gegensatz zur Umnutzung ist bei erfordert die Umwidmung normalerweise eine behördliche Genehmigung und kann durch Planungsverfahren ermöglicht werden.