Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung
Eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) bezieht sich auf die Genehmigung für eine spezifische Bauart oder ein spezifisches Bauprodukt, die nur für ein bestimmtes Bauvorhaben erteilt wird. Damit gilt die vBG im Gegensatz zu einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG), die für eine breitere Palette an Bauvorhaben vorab erteilt wird, spezifisch nur für ein konkretes Bauprojekt.